Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht
Die Umsätze der Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer (unecht) befreit. Kleinunternehmer müssen daher von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen aber von den Ausgaben keine Vorsteuer abziehen. Lesen Sie mehr