Hat der Staat Einblick auf mein Bankkonto?
Autor: Johannes Klausner
Datum: 03. Oktober 2023
Im Zuge der Steuerreform 2016 wurde das Kontenregister und die Konteneinschau eingeführt. Das Ziel dahinter war für Steuergerechtigkeit zu sorgen und Steuerbetrug und Abgabenhinterziehung zu bekämpfen. Was das für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet, erfahren Sie in unserem neuesten Blogbeitrag.
Kontenregister – Was ist das?
Das Kontenregister ist eine Datenbank. In dieser Datenbank befinden sich Informationen über die äußeren Kontodaten. Äußere Kontodaten sind der Name der Person oder des Unternehmens, die Konto- oder Schließfachnummer sowie die Bank, bei welcher diese bestehen.
In Ihrem FinanzOnline-Portal können Sie Ihre Daten selbst anschauen und überprüfen.
Achtung: Es könnten noch alte Daten vorhanden sein!
Wenn das der Fall ist, sollten Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen, diese ist für die Aktualisierung und das Ändern verantwortlich.
Wer hat darauf Zugriff?
Finanzbehörden und Gerichte dürfen – im Falle eines Verdachts und wenn die benötigten Informationen nur mehr auf diesem Weg beschafft werden können – das Kontenregister verwenden. Anderen Behörden und Personen ist eine Konteneinschau oder Kontenregisterabfrage nicht möglich. Für die Veranlagung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer ist eine Einsicht in das Kontenregister nicht erlaubt.
Unter folgenden Voraussetzungen darf seitens der Behörde eine Kontenregistereinsicht erfolgen:
- Zweifel an der Richtigkeit der bisherigen Angaben
- Eingeleitetes Ermittlungsverfahren
- Gelegenheit zur Stellungnahme des Betroffenen
Was ist der Unterschied zur Konteneinschau?
Bei der Konteneinschau wird das Konto geöffnet und die inneren Kontodaten sind zu sehen. Dadurch sind die Bewegungen am Konto sowie auch der Kontostand sichtbar. Ohne richterlichen Beschluss ist eine Konteneinschau nicht möglich.
Gibt es das Bankgeheimnis noch?
Das Bankgeheimnis ist nach wie vor aufrecht. Es wird lediglich für die Finanzbehörden durchbrochen, wenn die oben genannten Punkte eingetreten sind.
Der Datenschutz wurde durch die Einführung in einem Aspekt verbessert. In der Vergangenheit mussten für die notwendigen Informationen eine Vielzahl von Banken kontrolliert werden. Dadurch bekamen viele Personen Kenntnis, dass Ermittlungen stattfinden.
Wenn die Konteneinschau nicht gerechtfertigt ist, gibt es Möglichkeiten sich dagegen zu wehren. Dann dürfen diese Daten nicht verwendet werden.
Wir stehen Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.