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BEPS und MLI: Was ändert sich in Österreich?

Autor: Mag. Katrin Hauser
Datum: 11. Januar 2018

Am 7. Juni 2017 unterzeichnete Österreich gemeinsam mit 68 anderen OECD/G20-Staaten in Paris das „Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ (MLI). Mit diesem Übereinkommen werden Ziele des BEPS-Aktionsplans umgesetzt. Aber was bedeuten diese neuen Bestimmungen für österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer? 

MLI: konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von BEPS  

Der Aktionsplan zu Bekämpfung von Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) der OECD/G20 hat folgendes Ziel: Gewinne sollen dort besteuert werden, wo tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit und Wertschöpfung stattfinden. 

Konkret geht es darum, diese Bereiche des BEPS-Aktionsplans durch das MLI zu realisieren:

  • Probleme aufgrund hybrider Gestaltungen (doppelte Nichtbesteuerung) vermeiden
  • Abkommensmissbrauch vermeiden
  • Umgehung des Betriebsstättenstatus vermeiden
  • Streitbeilegung verbessern 

Das MLI tritt neben die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und modifiziert die zugrundeliegenden DBA:

  • Einerseits beinhaltet das MLI Bestimmungen, die den BEPS-Mindeststandard darstellen – sie sind verpflichtend in die Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen.
  • Andererseits enthält das MLI optionale und alternative Bestimmungen – diese können freiwillig in die Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden.
  • Das MLI kann ein Doppelbesteuerungsabkommen aber nur insoweit modifizieren, als Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich mit jenen des DBA-Partners übereinstimmen. 

MLI: Umsetzung in Österreich  

Um Probleme aufgrund von hybrider Gestaltungen zu vermeiden, wird die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat umgesetzt. So vermeidet man eine doppelte Nichtbesteuerung. 

Um Abkommensmissbrauch zu verhindern, ändert sich die Präambel der DBA wie folgt:

  • Als Mindeststandard beabsichtigt ist neben der Vermeidung einer Doppelbesteuerung auch die Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung

Neu aufgenommen wird als Mindeststandard der „Principle Purpose Test“ (PPT):

  • Der PPT versagt DBA-Begünstigungen bei Transaktionen oder Gestaltungen, die als Hauptzweck den Erhalt dieser Vergünstigungen haben (allgemeine Anti-Missbrauchsregel). 

Die Antimissbrauchsregelung, die Drittstaatsbetriebsstätten betrifft, setzt Österreich optional um:

  • „Für den Quellenstaat besteht keine Entlastungsverpflichtung für Einkünfte eines im anderen Staat ansässigen Unternehmens,
  • die einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebsstätte zuzurechnen sind,
  • deren Gewinne im Ansässigkeitsstaat nach der Befreiungsmethode von der
  • Besteuerung ausgenommen sind und
  • im Drittstaat einer Besteuerung von weniger als 60 % der Besteuerung des Ansässigkeitsstaats unterliegen.“ (vgl. Jirousek/Zöhrer/Dziwinski, ÖStZ 15-16/2017, S.395f) 

Die Maßnahme, die die Umgehung eines Betriebsstättenstatus vermeiden soll, wird wie folgt umgesetzt:

Für bestimmte Tätigkeiten greift die Ausnahme vom Betriebsstättenstatus nicht.

  • Eine weite Auslegung der Ausnahme für vorbereitende Tätigkeiten und Hilfstätigkeiten hätte nämlich sonst folgende Konsequenz: Von der  Begründung einer Betriebsstätte wären auch jene Tätigkeiten ausgenommen, die nicht bloß unterstützend sind oder sogar wesentliche Tätigkeiten des Unternehmens darstellen. 
Folgende Maßnahmen sollen die Streitbeilegung verbessern:
  • Als Mindeststandard gibt es Änderungen bei Verständigungsverfahren (Mindeststandard) und, optional umgesetzt, eine Gegenberichtigungs-Verpflichtung.
  • Steuerpflichtige bekommen durch diese Verpflichtung einen rechtlichen Anspruch auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung aufgrund von Verrechnungspreiskorrekturen.
  • Außerdem wird ein verpflichtendes Schiedsverfahren in die Doppelbesteuerungsabkommen eingeführt. Dieses Schiedsverfahren soll jedes Verständigungsverfahren innerhalb eines festgelegten Zeitraums lösen und dadurch die Doppelbesteuerung beseitigen (optional umgesetzt).
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