Mehr Rechtssicherheit durch das Sozialversicherungszuordnungsgesetz (SV-ZG)
Selbstständig oder Dienstnehmer – diese Frage stellt sich immer wieder. Durch das SV-ZG sind die GKK, SVA und SVB verpflichtet, sich gegenseitig bei der Versicherungszuordnung abzustimmen. Dadurch soll es mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von unselbstständigen und selbständigen Tätigkeiten in der Sozialversicherung geben. Lesen Sie mehr