Wegzugbesteuerung – steuerliche Folgen eines (Wohn)Sitzwechsels
Wird dem österreichischen Staat aufgrund eines Wechsels der Ansässigkeit von natürlichen Personen oder Unternehmen bzw. Wirtschaftsgütern das Besteuerungsrecht entzogen, so besteuert der Fiskus grundsätzlich die während der Ansässigkeit in Österreich aufgelaufenen stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzugs. Ausnahmen gibt es für (Wohn)Sitz-Verlegungen und Überführungen von Wirtschaftsgütern in Länder der EU oder des EWR. Lesen Sie mehr