Kinderbetreuungsgeld - Teil 1: Anspruch, Pauschalsystem, Einkommensersatzsystem
Autor: Mag. Stephan Mair
Datum: 09. Juli 2018
Wahlfreiheit beim Kinderbetreuungsgeld
Zwei Varianten, unterschiedliche Laufzeiten, verschiedene Tagesbeträge: Eltern können seit 1. März 2017 aus zwei Systemen des Kinderbetreuungsgeldes auswählen. Was aber sind die Eckdaten des neuen Kinderbetreuungsgeldgesetzes? Wir informieren Sie über Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsdauer. (((Lesen Sie mehr)))
Pauschalkonto oder einkommensabhängig – zwei Optionen
Für Geburten ab dem 1. März 2017 haben Eltern die Möglichkeit, sich zwischen zwei Systemen des Kinderbetreuungsgeldes zu entscheiden:
- Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem)
- einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (Einkommensersatzsystem)
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld steht allen Eltern zu – egal, ob sie vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren oder nicht. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bekommen jedoch nur Eltern, die zuvor bereits gearbeitet haben. Das Kinderbetreuungsgeld soll ihnen das, meist höhere, Einkommen eine kurze Zeit lang ersetzen.
Allerdings können Eltern nur einmal eines der beiden Systeme auswählen – und daran ist auch der zweite Elternteil gebunden. Das gewählte System zu wechseln ist nur innerhalb von 14 Tagen ab dem ersten Antrag möglich.
Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
Um Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, muss ein Elternteil, Adoptivelternteil oder Pflegeelternteil folgende Kriterien erfüllen:
- Anspruch und tatsächlicher Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
- Gemeinsamer Haushalt und idente Hauptwohnsitzmeldungen von Elternteil und Kind
- Lebensmittelpunkt von Elternteil und Kind in Österreich
- Einhaltung der jeweiligen Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
- Durchführung und rechtzeitige Vorlage der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
- Bei getrennt lebenden Eltern muss der antragstellende Elternteil
- mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben,
- obsorgeberechtigt sein und
- die Familienbeihilfe selbst beziehen.
- Nicht österreichische Staatsangehörige müssen sich mit ihrem Kind rechtmäßig in Österreich aufhalten und bestimmte asylrechtliche Kriterien erfüllen.
Kinderbetreuungsgeld-Konto: Je länger, desto weniger
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhält man für 365 bis 851 Tage ab Geburt des Kindes. Es beträgt zwischen 14,53 und 33,88 Euro täglich und richtet sich nach der gewählten Bezugsdauer. Je länger man das pauschale Kinderbetreuungsgeld bezieht, desto geringer ist demnach der Tagesbetrag. Für jedes zweite oder weitere Mehrlingskind erhöht sich der Tagsatz um 50 Prozent.
Die gewählte Bezugsvariante kann pro Kind einmal geändert werden und bindet auch den zweiten Elternteil. Dabei ist folgende Frist zu beachten: Spätestens 91 Tage bevor die ursprünglich gewählte Variante abläuft muss man den Antrag für die neue Bezugsdauer stellen. Die Eltern werden dann so eingestuft, als hätten sie die geänderte Bezugsvariante von Anfang an gewählt. Das kann zu einer Gutschrift oder Nachforderung für vergangene Bezugszeiträume führen.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Maximal 2.000,- Euro
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gelten folgende Anforderungen:
- Der antragstellende Elternteil war neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor der Geburt des Kindes durchgehend erwerbstätig
- Er hat in dieser Zeit keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten
- Unterbrechungen von insgesamt höchstens 14 Tagen sind dabei irrelevant
Teil 2: Zusatzverdienstgrenzen, partnerschaftlicher Bezug>ab Ende Juli online
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erhält man längstens für 365 Tage ab Geburt des Kindes. Es beträgt grundsätzlich 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal jedoch 66,- Euro täglich. In Summe sind das maximal rund 2.000,- Euro monatlich. Der Tagsatz liegt bei 80 Prozent des Wochengeldes oder eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes.
Für die endgültige Berechnung erstellt die Krankenkasse eine Günstigkeitsrechnung. Damit kann sich der Tagsatz immer nur erhöhen, nicht jedoch reduzieren. Die Formel für diese Günstigkeitsrechnung lautet:
Tagesbetrag = Summe der maßgeblichen Einkünfte (laut Steuerbescheid) x 0,62 + 4.000 / 365
Liegt der endgültige Betrag unter 33,88 Euro pro Tag so kann ein Antrag gestellt werden. Man erhält dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld als Sonderleistung in Höhe von 33,88,- Euro täglich.