Die richtige Lösung.

Schwarze Investmentfonds – Steuerbelastung?

Autor: Mag. Andrea Höcketstaller
Datum: 27. August 2018

Immer wieder hört man von sogenannten „schwarzen Investmentfonds“. Doch was sind eigentlich schwarze Fonds und was sollte man bei deren Anschaffung beachten? Oft finden sich schwarze Investmentfonds als exotische Anlageprodukte, vor allem in Drittländern – und versprechen eine ordentliche Rendite. Welche steuerlichen Folgen bringt eine solche Anschaffung mit sich?

Was ist ein schwarzer Investmentfonds?

Man kann schwarze Investmentfonds auch als Nichtmeldefonds bezeichnen. Kennzeichen dieser Fonds sind, dass

  • sie keinen steuerlichen Vertreter in Österreich bestellt haben und
  • bei erstmaligem Vertrieb keine Absichtserklärung abgegeben wurde.

Anmerkung: Ein steuerlicher Vertreter meldet die steuerpflichtigen Fondserträge fristgerecht an die Österreichische Kontrollbank (OeKB). Bei einer Absichtserklärung wird der OeKB mitgeteilt, dass künftig Jahresmeldungen erfolgen.

Ist Ihr Fonds ein Nichtmeldefonds?

Sie können Ihren Fonds überprüfen, indem Sie die Wertpapierkennnummer des Investmentfonds (ISIN) auf der Website der OeKB eingeben: www.profitweb.at. Liefert die Suche kein Ergebnis, ist Ihr Fonds ein schwarzer Fonds – sofern es sich bei Ihrem Papier auch wirklich um einen Investmentfonds handelt.

Anmerkung: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Beteiligungen als AIF (alternative Investmentfonds) der Fondsbesteuerung unterliegen.

Schwarzer Investmentfonds: steuerliche Konsequenzen

Da bei einem Nichtmeldefonds die steuerpflichtigen Erträge nicht durch einen steuerlichen Vertreter gemeldet werden, ist die steuerliche  Bemessungsgrundlage zu schätzen:

Gesetzliche Schätzungsmethode
Als steuerpflichtiger Ertrag sind 90 Prozent des Differenzbetrages zwischen dem letzten und dem ersten in einem Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises anzusetzen, mindestens jedoch 10 Prozent des Rücknahmewertes zum 31. 12. Diese pauschal ermittelten Erträge gelten mit 31.12. als zugeflossen.

Beispiel: Per 1. 1. 2017 werden 1.000,- Stück eines schwarzen Investmentfondspapieres gehalten. Der Marktwert für die 1.000,- Stück beträgt 15.000,- Euro. Per 31. 12. 2017 beträgt der Marktwert für die 1.000,- Stück 16.000,- Euro. 90 Prozent der Wertsteigerung sind 900,- Euro. Da jedoch mindestens 10 Prozent des Rücknahmewertes anzusetzen sind, beträgt die steuerliche Bemessungsgrundlage 1.600,- Euro.

Besteuerung bei natürlichen Personen mit Lebensmittelpunkt in Österreich
Die pauschal ermittelten Erträge sowie auch tatsächliche Ausschüttungen1 aus dem Fonds unterliegen in Österreich grundsätzlich einem Steuersatz von 27,5 Prozent.

Werden die Anteile am Fonds in einem österreichischen Depot gehalten, erfolgt die Besteuerung durch das Kreditinstitut mittels Kapitalertragsteuer-Abzug – die Erträge sind nicht mehr in die Steuererklärung aufzunehmen.

Wird das Papier in einem ausländischen Depot gehalten, hat der Anleger die Erträge in der Steuererklärung anzugeben und einem Steuersatz von 27,5 Prozent zu unterwerfen. 

Wertpapieranteil verkaufen – steuerliche Behandlung
Handelt es sich beim Investmentfondsanteil um Neuvermögen (Erwerb nach dem 31. 12. 2010) erhöhen die pauschal ermittelten Erträge die Anschaffungskosten. Dadurch reduziert sich ein späterer Veräußerungsgewinn bzw. erhöht sich ein Veräußerungsverlust.

Liegt hingegen Altvermögen (Erwerb vor 01.01.2011) vor, wirken sich die pauschal ermittelten Erträge nicht auf die Anschaffungskosten aus. Die Veräußerung ist in diesem Fall steuerfrei.

Durch die pauschale Besteuerungsmethode wird der Wertzuwachs des Investmentfondspapieres vorzeitig besteuert.

Steuer-Tipp
Realisieren Sie mit Ihrem Investment voraussichtlich einen Verlust? Die Steuerbelastung im Privatvermögen kann in diesem Fall gegen Jahresende durch gezielte Gewinnrealisierungen von Kapitalanlagen optimiert werden: Sofern dies nicht erfolgt, ist der Verlust im Privatvermögen gänzlich verloren.

Alternativen zur Schätzung der Erträge

Alternativ zur Schätzungsmethode kann der Anteilsinhaber einen Selbstnachweis erbringen und den schwarzen Fonds „weiß rechnen“. In diesem Fall werden die tatsächlichen Erträge der Besteuerung unterworfen. Zusätzlich verschiebt sich der Zufluss der Einkünfte vom 31. 12. auf sieben Monate nach dem Ende des Fondsgeschäftsjahres.

Die „Weißrechnung“ ist mit höheren Kosten verbunden – diese Alternative wird deshalb bei kleineren Investments in der Praxis kaum in Anspruch genommen.

1 aA Marschner, Investmentfonds in Fallbeispielen 3. Auflage (2017), Rz 212

 

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