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Steuerliche Kostenfalle Arbeitskleidung – Was ist zu beachten?

Autor: zb St. Johann
Datum: 03. August 2023

Arbeitskleidung ist für die Ausübung des Berufes oftmals notwendig. Worauf zu achten ist, damit der Kauf von Arbeitskleidung steuerlich zu keiner Stolperfalle wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Definition Arbeitskleidung

Grundsätzlich gilt die kostenlos überlassene Arbeitskleidung und die Reinigung dieser, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, nicht als zusätzliches Einkommen (§ 26 Einkommensteuergesetz).
Typische Berufskleidung ist dadurch charakterisiert, dass sie nur für die berufliche Verwendung und nicht für den privaten Gebrauch geeignet ist. Ein Kleidungsstück gilt als typische Berufskleidung, wenn sie die Funktion einer Schutzkleidung oder einer Art Uniform erfüllt. Bei einer Verwendung im Alltag wird das Tragen dieser Kleidung mit der jeweiligen Berufsgruppe in Verbindung gebracht. 

Was ist typische Berufskleidung?

Zu den typischen Schutzkleidungen gehören Schutzanzüge, -schuhe, -handschuhe, -brillen, und -helme. 
Eine Uniform zeichnet sich durch gleiche Art von Kleidung und Einheitlichkeit aus. Auch das Anbringen eines Firmenemblems oder der Anschrift des Unternehmens führt zu einem Uniformcharakter der Kleidung.

Beispiele aus der Praxis

Ein schwarzer Anzug bleibt üblicherweise private Kleidung, außer beispielsweise ein Firmenlogo wurde an einer gut ersichtlichen Stelle aufgenäht/bedruckt. In so einem Fall geht die Finanz davon aus, dass der Anzug im privaten Bereich nicht getragen wird. Ein Anstecker reicht nicht aus, da dieser leicht entfernt werden kann.  
Wenn alle Mitarbeiter einheitliche Kleidung erhalten und kein Firmenlogo oder keine Unternehmensanschrift angebracht wird, ist es dennoch typische Berufskleidung. Aufgrund des einheitlichen Gesamtbildes ist die Charakteristik einer Uniform erfüllt. 

Was ist keine Arbeitskleidung?

Wenn nur Führungskräften qualitativ und preislich hochwertige Kleidung zur Verfügung gestellt wird, ist es keine typische Berufskleidung mehr. Auch wenn es Pflicht wäre, diese Kleidungsstücke während der Arbeit zu tragen, überwiegt der private Vorteil. Diese Art der Kleidung ist daher steuerpflichtiger Lohn. 

Arbeitskleidung und privater Gebrauch?

Es ist bedeutungslos, ob die Berufskleidung nur für den beruflichen Gebrauch überlassen wird oder zum Eigentum des Mitarbeiters wird. Ebenfalls ist es nicht entscheidend, ob die Berufskleidung privat genützt wird oder nicht. Der Charakter der Berufskleidung geht dadurch nicht verloren. Private Kleidung wird hingegen keine Berufskleidung, wenn sie ausschließlich beruflich getragen wird.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.

 

 

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