KONJUNKTURSTÄRKUNGSGESETZ 2020
Zur Konjunkturbelebung und Kaufkraftstärkung nach der COVID-19-Krise hat der Gesetzgeber mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) ein steuerliches Maßnahmenpaket geschnürt, das die Menschen entlasten und den Standort stärken soll. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des am 7.7.2020 im Nationalrat beschlossenen Gesetzes. Die Genehmigung durch den Bundesrat bleibt abzuwarten.
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