Die ökosoziale Steuerreform
Nach einigen turbulenten Tagen scheint es nun doch gesichert, dass die im Ministerrat vorgestellte „größte Steuerentlastung in der 2. Republik“ umgesetzt werden kann. Mit dieser Steuerreform sollen einerseits die zum Großteil bereits im Regierungsprogramm festgelegten Steuerentlastungen sowie andererseits Ökologisierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
Steuertarifsenkungen
- Einkommensteuer
ab 1.7.2022: 30% statt 35% für Einkommensteile über € 18.000 bis € 31.000;
ab 1.7.2023: 40% statt 42% für Einkommensteile über € 31.000 bis € 60.000;
- Körperschaftsteuer: Der Steuersatz soll im Jahr 2023 auf 24% bzw im Jahr 2024 auf 23% gesenkt werden.
- Krankenversicherungsbeiträge: Die KV-Beiträge sollen für kleinere Einkommensbezieher ab 1.7.2022 auf bis zu 1,7% (derzeit 3,87%) gesenkt werden.
Entlastung für Unternehmen
- Wiedereinführung eines Investitionsfreibetrages mit Ökologisierungskomponente (ähnlich der Investitionsprämie) – wahrscheinlich ab dem Jahr 2023,
- Anhebung des Grundfreibetrages beim Gewinnfreibetrag von 13% auf 15% (vermutlich bereits ab dem Jahr 2022),
- Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von derzeit € 800 auf € 1.000 ab 1.1.2023.
Sonstige Entlastungsmaßnahmen
- Einführung eines Mitarbeiter-Gewinnbeteiligungsmodells, bei dem ab 1.1.2022 bis zu € 3.000 Erfolgsbeteiligung jährlich steuerfrei ausbezahlt werden können.
- Erhöhung des Familienbonus ab 1.7.2022 von derzeit € 1.500 auf € 2.000 pa bzw. für Studenten von € 500 auf € 650 pa. Der als Ersatz für den Familienbonus gewährte Kindermehrbetrag für Niedrigverdiener soll dann ebenfalls von derzeit € 250 schrittweise auf € 450 pa (im Jahr 2022 auf € 350, ab 2023 auf € 450) angehoben werden.
CO2-Steuer und Klimabonus
Kernstück der Ökologisierungsmaßnahmen ist die Bepreisung des CO2-Ausstoßes. Ab 1.7.2022 soll daher für eine Tonne CO2 ein Betrag von € 30 anfallen. Der Preis soll dann bis zum Jahr 2025 auf € 55 je Tonne ansteigen. Die Einnahmen, welche aus dieser CO2-Bepreisung erzielt werden, werden in Form des regionalen Klimabonus an die Steuerzahler zurückbezahlt. Die Rückvergütung ist ein gestaffelter Bonus, der unter Berücksichtigung der Infrastruktur und der öffentlichen Verkehrsanbindung zwischen € 100 und € 200 pro Person und Jahr liegen soll, wobei für Kinder ein Zuschlag von 50% geplant ist. Für besonders CO2-intensive Unternehmen soll nach deutschem Vorbild ebenfalls eine Entlastung erfolgen (sogenanntes „Carbon Leakage“). Kompensationen sind auch für die Land- und Forstwirtschaft geplant.
Die Details zu dieser Steuerreform sind gerade in Ausarbeitung. Wir werden Sie so schnell wie möglich über die konkrete Ausgestaltung informieren.
Stand: 28. Oktober 2021