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Die richtige Lösung.

Grundinformationen zur Änderungskündigung

Hierbei handelt es sich um eine Verschlechterungsvereinbarung gegenüber dem Arbeitnehmer. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitgebers, die mit dem Angebot einer bestimmten Kürzung der bisherigen Ansprüche des Arbeitnehmers verbunden wird. Falls der Arbeitnehmer das Angebot annimmt, gilt die Kündigung als nicht ausgesprochen und das Arbeitsverhältnis wird unter den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Wird jedoch das Angebot nicht angenommen, so ist das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet.

In der Regel wird durch die Änderungskündigung die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt, aber auch Bezugsreduktionen sind bis zum kollektivvertraglichen Mindestentgelt möglich. Die Änderungskündigung löst den Anspruch auf die Abfertigung Alt aus, wenn die Reduktion zumindest 25 % des bisherigen Bezuges beträgt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass - falls eine Erhöhung auf den Bezug vor der Reduktion binnen eines Jahres ohne entsprechende gravierende Gründe erfolgt - eine Nachversteuerung der steuerlich begünstigen Abfertigungszahlung folgen kann.

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